Rauchverbot in der Hofburg 2012

Zum Rauchverbot sind wir als Ballveranstalter angehalten, folgenden Text zu veröffentlichen:

"Das auf Räume öffentlicher Orte anwendbare generelle Rauchverbot des § 13 TabakG gilt für die gesamten Räumlichkeiten der Wiener Hofburg. Rauchen ist lediglich in den Räumen 'Wintergarten' und 'Forum' gestattet. In allen übrigen Räumlichkeiten herrscht ausnahmslos absolutes Rauchverbot. NichtraucherInnen stehen in den mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten Platzl, Vorsaal, Hofburg Lounge und Hofburg Galerie (Anm.: soweit für die konkrete Veranstaltung gebucht, dann auch Gartensaal und Dachfoyer) rauchfreie Bars zur Verfügung."

Dies gilt ausschließlich für 2012! Ab der Ballsaison 2013 gilt komplettes Rauchverbot. Ausnahme wäre der Gartensaal, wenn nicht das Studentenbeisl drinnen wäre, da Rauchen und Ausgabe von Speisen und Getränken an einem Ort nicht erlaubt sind.